Nach "DGUV-Vorschrift-1 § 24" muss eine Mindestanzahl an Ersthelfern in jedem Betrieb zur Verfügung stehen. Die Anzahl richtet sich nach der Betriebsart und der Betriebsgröße.
In Kindertageseinrichtungen muss pro Kindergruppe mindestens eine pädagogische Fachkraft als Ersthelferin bzw. Ersthelfer ausgebildet sein.
Nachdem Sie Kontakt mit uns aufgenommen haben, vereinbaren wir einen Schulungstermin mit Ihnen. An diesem Tag kommen wir zu Ihnen und führen die Erste-Hilfe Ausbildung (9 Unterrichtseinheiten) durch. An dem Schulungstermin bringen wir alle Materialien, die zur Ausbildung nötig sind, mit. Am Ende der Schulung erhält jeder Teinehmer eine Ausbildungsbescheinigung, die als Nachweis über die Erste-Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder nach "DGUV-Vorschrift 1" für 2 Jahre gültig ist.
Um darüber hinaus Ersthelfer zu bleiben, ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch ein Erste-Hilfe Training
(9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.
Die Teilnahmegebühren für die Erste-Hilfe Ausbildung und die Erste-Hilfe Fortbildung tragen die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften). Wir als "Ausbildungsträger" rechnen direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab. Die dazu erforderlichen Anmeldeformulare bringen wir mit. Diese müssen sie uns dann vor Ort nur bestätigen und uns Ihre Mitgliedsnummer der Unfallkasse mitteilen. Daraufhin werden die Kosten übernommen. Die restlichen Kosten (z.B. Entgeltfortzahlung, Fahrkosten) tragen Sie als Kindertagesstätte.